In vielen Fällen kann der Schaden nach einem Steinschlag repariert werden, wenn Sie möglichst bald einen Fachmann aufsuchen. Ist der Schaden aber zu groß, befindet er sich in der Randzone der Scheibe oder im so genannten Fernsichtfeld, muss laut StVZO die Windschutzscheibe ausgetauscht werden.
In manchen Fällen kommt nur ein Austausch der beschädigten Scheibe in Betracht. Dies gilt z.B. wenn sich der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers befindet oder wenn die Risse länger als 2,5 cm sind.
Der Steinschlag darf nicht in der Randzone der Scheibe liegen (=10 cm vom Glasrand). Lt. STVZO darf im sog. Fernsichtfeld keine Reparatur durchgeführt werden. Dieses Feld ist ein 29 cm breiter Streifen von der Lenkradmitte ausgehend. Nach oben und unten ist er durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.
Die Kosten für den Wechsel variieren je nach Fahrzeugmodell und der in der Scheibe enthaltenen Technik. Voll- und Teilkaskoversicherte zahlen in der Regel nur den in der Versicherung festgelegten Selbstbehalt.
Ihr Fachbetrieb für die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugscheiben jeder Art.